Neuer Feiertag in Hessen?

Gedenktag für hessische Verfassung

Ein neuer Feiertag in Hessen. Diese Forderung hat die Fraktion der Linken im hessischen Landtag aufgestellt. Die hessische Verfassung wird in diesem Jahr 75 Jahre alt. Jan Schalauske, Fraktionsvorsitzender der Linken, hat nun im Landtag gefordert, dieses Ereignis nicht nur zum 75. Jubliäum, sondern regelmäßig zu feiern.

Die hessische Ver­fassung, so Schalauske, sei „ein Bekenntnis zum Frieden, zum Antifaschismus, zur Gleichheit und Freiheit der Menschen, zu sozialen Rechten und zur Beschränkung wirtschaftlicher Macht“. Sie ist am 1. Dezember 1946 in Kraft getreten. Vorher hatte die Bevölkerung darüber abgestimmt.

Von den anderen Fraktionen wurde der Vorschlag der Linken allerdings abgelehnt und hat deshalb kaum eine Chance auf Realisierung. Dabei würden viele Bürger einem zusätzlichen Feiertag wahrscheinlich gerne zustimmen, würde er doch gleichzeitig auch einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag bedeuten. Davon haben die Hessen, im Vergleich zu anderen Bundesländern, eher wenig.

Ein neuer Feiertag in Hessen - so lautet die Forderung der Linken
Ein neuer Feiertag in Hessen – so lautet die Forderung der Linken

Neuer Feiertag in Hessen – bisher sind es 10

Bisher haben die Hessen zehn gesetzliche Feiertage pro Jahr. Das ist vergleichsweise wenig. In Bayern dagegen haben die Bürgerinnen und Bürger bis zu 13 Tage frei, in Augsburg sogar an 14. Die Baden-Württemberger und die Saarländer haben immerhin 12 Feiertage pro Jahr. Es gibt aber auch zahlreiche Bundesländer, die wie die Hessen nur mit 10 Tagen auskommen müssen, z.B. Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

In Mecklenburg-Vorpommern kommt mit dem Weltfrauentag am 8. März ab 2023 ein neuer Feiertag hinzu.

Neun gesetzliche Feiertage gelten bundesweit.

Gesetzliche Feiertage werden von den Länderparlamenten bestimmt. Dabei gibt es immerhin neun bundesweite gesetzliche Feiertage. Elf weitere Feiertage gelten jeweils nur in einigen Bundesländern.